Seit Dezember 2023 gelten für Unternehmen ab 50 Beschäftigten spezielle Regelungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Wie Sie diese am einfachsten umsetzen, erfahren Sie in de
Online-Infoveranstaltung Neues zum Hinweisgeberschutzgesetz am 22. Februar 2024, 11:00 -12:00 Uhr
in der Kreishandwerkerschaft Münster, die auch unseren Innungsbetrieben offensteht.
Rechtsanwalt Dr. iur. Julian Kutschelis informiert über die wichtigsten Neuheiten des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Inhalt:
- Wen betrifft das Gesetz?
- Was bedeutet das Gesetz für kleine und mittelständische Unternehmen?
- Was muss ich zwingend tun, was ich freiwillig?
- Was kann passieren, wenn ich nichts tue?
Die Veranstaltung ist hybrid. Sie können daher entweder in Präsenz (Veranstaltungsort Kreishandwerkerschaft Münster, Ossenkampstiege 111, 48163 Münster) oder online an der Veranstaltung teilnehmen. Der entsprechende Zoom-Link wird den Teilnehmer kurz vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Anmeldeschluss ist der 22. Februar 2024.