Forderungsmanagement

Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von offenen Forderungen. Dabei klären wir im Vorfeld alle Rechtsfragen und mahnen den säumigen Kunden. Bleibt eine Zahlung aus, so wird ein Vollstreckungstitel erwirkt und vollstreckt.

Zudem bieten wir Ihnen kurzfristige Beratungstermine an, sowohl in der Hauptverwaltung in Coesfeld als auch vor Ort im Betrieb.

Durchführung des Forderungseinzuges mit:

  • Aufforderungsschreiben
  • Einleitung des Mahnverfahrens
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Haftbefehle, Anträge zur Abgabe der Vermögensauszukunft)
  • Einholung von Auskünften (Einwohnermelde- und Gewerbeamt, die Anforderung von Handelsregisterauszügen)

Weitere Rechtsthemen

Nicole Haupt

Tel.: 0 25 41/94 56-46
haupt@kh-coesfeld.de