Gefährungsbeurteilung
praktische Sicherheit bei der Arbeit und Rechtssicherheit
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Unternehmer oder die Unternehmerin nach §§ 5 und 6 aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen sowie die ermittelten Ergebnisse und Maßnahmen zu dokumentieren.
Um diesen Pflichten nachzukommen bieten wir Ihnen ein praxisorientiertes Kurz-Seminar zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung am
Dienstag, 21. Januar 2020, von 17.00 – 20.00 Uhr
Technologie-Zentrum, Stockum 1, 48653 Coesfeld.
an. Im Rahmen des Seminars lernen Sie, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden und gleichzeitig die gesetzlichen Forderungen berücksichtigt werden können.
Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen.
- Ein kompakter Überblick incl. der vier Erfolgsfaktoren im Arbeitsschutz
- 7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung: Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung für Hochbaugewerke
Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmer, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden und gleichzeitig die gesetzlichen Forderungen berücksichtigt werden können.
Wann | Dienstag, 21.01.2020 |
17.00 bis 20.00 Uhr | |
Wo | Handwerks-Bildungsstätte |
Stockum 1, 48563 Coesfeld |