Gefährungsbeurteilung

praktische Sicherheit bei der Arbeit und Rechtssicherheit

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Unternehmer oder die Unternehmerin nach §§ 5 und 6 aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen sowie die ermittelten Ergebnisse und Maßnahmen zu dokumentieren.

Um diesen Pflichten nachzukommen bieten wir Ihnen ein praxisorientiertes Kurz-Seminar zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung am

Dienstag, 21. Januar 2020, von 17.00 – 20.00 Uhr
Technologie-Zentrum, Stockum 1, 48653 Coesfeld.

an. Im Rahmen des Seminars lernen Sie, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden und gleichzeitig die gesetzlichen Forderungen berücksichtigt werden können.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen.
  •  Ein kompakter Überblick incl. der vier Erfolgsfaktoren im Arbeitsschutz
  • 7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung: Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung für Hochbaugewerke

Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmer, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden und gleichzeitig die gesetzlichen Forderungen berücksichtigt werden können.

Wann Dienstag, 21.01.2020
17.00 bis 20.00 Uhr
Wo Handwerks-Bildungsstätte
Stockum 1, 48563 Coesfeld

Ihr Ansprechpartner:

Maria Gillissen

Tel.: 025 41/94 56-15
gillissen@kh-coesfeld.de