Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

führen zu einer höheren Deponierung von Bauabfällen.

Derzeit laufen die Beratungen in den Bundesländern zum Referentenentwurf der Mantelverordnung, der inklusive rund 300 Änderungsanträgen seit September 2019 im Bundesrat hängt.

Vertreter des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe und der Bauverbände NRW äußerten gegenüber der Umweltministerin ihre Bedenken, dass die neuen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung zu einer relevanten Verschiebung der Stoffströme in Richtung Deponierung führen. Insbesondere die Beispiele aus der Praxis legen die zukünftigen Probleme mit den im Referentenentwurf zur Mantelverordnung getroffenen Regelungen zum Einbau von Ersatzbaustoffen offen.

Überlegungen des Ministeriums, den in § 20 des Entwurfs zur EBV geregelten Produktstatus der besten Materialklassen ganz aus der Verordnung herauszunehmen, wurden seitens der anwesenden Unternehmen und Verbände entschieden abgelehnt.