Fördermittel
Wir beraten Sie zu Bildungsscheck und Bildungsprämie
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium per Fördermittel die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen vermitteln.
Betrieblicher Bildungsscheck:
- Betriebsgröße: Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben
- Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
- Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten, der/die einzelne Beschäftigte einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Individueller Bildungsscheck:
Zielgruppen
- Beschäftigte
- Beschäftigte in Elternzeit
- Berufsrückkehrende
Konditionen
- Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
- Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
- Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
- Anzahl: Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden
Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds
Bildungsprämie Bund
Förderbedingungen
- Beschäftigte, Berufstätige und Rentner*innen können die Bildungsprämie erhalten, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sind.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinveranlagung 20.000,- Euro, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,- Euro nicht überschreiten.
- Die Bildungsprämie kann einmal pro Kalenderjahr ausgegeben werden.
- Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.